Viel Vorsorge
mit wenig Aufwand
Bei der betrieblichen Altersversorgung können Sie sich entspannt
zurücklehnen. Denn Ihr Arbeitgeber erledigt alle Formalitäten
und zahlt Ihre Beiträge zum Beispiel direkt von Ihrem Bruttogehalt.
Bei dieser so genannten Bruttoentgelt-Umwandlung sind die Beiträge
bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei und bis Ende 2008 sozialabgabenfrei.
Bei Auszahlung müssen Sie Kranken- und Pflege-Versicherung sowie
Steuern von Ihrer Betriebsrente abführen. Da die Beitragssätze
im Alter meist niedriger sind, ist die spätere Zahlung günstiger.
Fünf Durchführungswege
Gibt Ihnen der Arbeitgeber noch was zur Betriebsrente dazu, haben
Sie Glück. Denn er muss es nicht tun. Er ist aber gesetzlich dazu
verpflichtet, Ihnen mindestens einen von fünf so genannten Durchführungswegen
anzubieten. Welchen Weg Ihr Arbeitgeber wählt, bestimmt er selbst.
Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben nicht nur Angestellte,
die Vollzeit beschäftigt sind, sondern auch Auszubildende, Teilzeitkräfte,
Geschäftsführer und Angestellte mit zeitlich befristetem Vertrag.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sie profitieren von steuerlichen Vergünstigungen und bis 2008 sind
Ihre Beiträge zur Betriebsrente bis zu einer bestimmten Höhe sozialabgabenfrei.
- Sie haben gute Rendite-Chancen durch kollektives Sparen und Sonderkonditionen
Ihres Arbeitgebers.
- Sie entscheiden, wann Sie in Rente gehen. Rentenbeginn ist zwischen
dem 60. und 70. Lebensjahr möglich.
- Sie wählen zwischen lebenslanger garantierter Rente oder Kapital-Auszahlung.
- Bei Jobwechsel können Sie Ihre Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen
zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
- Ihre Betriebsrente ist „Hartz-IV-fest“, sobald sie unverfallbar geworden
ist.
- In vielen Verträgen können Sie zusätzlich einen Berufsunfähigkeits-
und Hinterbliebenen-Schutz vereinbaren.
Ihr Berater findet mit Ihnen gemeinsam die Vorsorge-Lösung, die zu Ihnen
passt. Vereinbaren Sie einen Termin.
Betriebliche
Vorsorge: Infos für Arbeitgeber
Mehr zur Direktversicherung der R+V
|