Einheitlicher
Steuersatz
Für alle Kapital-Einkünfte gilt ab 2009 ein einheitlicher Steuersatz
von 25 Prozent zzgl. Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Betroffen sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapier-Verkäufen.
Bei der neuen Regelung spielt es keine Rolle mehr, wie lange Wertpapiere
in Ihrem Besitz waren.
Neuausrichtung Ihres Depots
Wenn Sie aufgrund der neuen Abgeltungssteuer Ihr Depot umschichten möchten,
dann sollten Sie schnell handeln. Denn noch können Sie Ihre Werte
vor dem 1. Januar 2009 steuerfrei austauschen.
Chancen für Zinserträge
Vorteile bringt die neue Abgeltungsteuer bei Anlagen mit Zinserträgen,
wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Ab 2009
werden alle Zinserträge, unabhängig von Ihrem persönlichen
Steuersatz, pauschal mit 25 Prozent versteuert. Verschieben Sie Ihre Zinserträge
und setzen Sie auf Anlagen, deren Laufzeit nach 2009 endet und bei denen
die Zinsen erst am Ende ausgezahlt werden.
Warten Sie nicht zu lange
Nur wer seine Finanzplanung jetzt anpasst, kann mögliche Steurvorteile
voll ausschöpfen und seine Freistellungsaufträge - 2008 und
2009 - optimal ausnutzen.
Fragen zur Abgeltungsteuer ab 2009
Haben
Sie Fragen zur neuen Abgeltungsteuer? Die meist gestellten haben wir Ihnen
hier zusammengestellt...
Offizielle
Seite des Bundesministeriums für Finanzen zur Abgeltungsteuer
Eintrag
zur Abgeltungsteuer in der Wikipedia
Fragen
zur Abgeltungsteuer
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