| Miete und Nebenkosten
Vergleichen Sie die verlangte Miete mit der ortsüblichen Vergleichs-Miete.
Diese finden Sie im so genannten Mietspiegel, erhältlich bei Mietervereinen
oder der Stadtverwaltung. Nebenkosten darf der Vermieter auf Sie umlegen.
Dazu gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr,
Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Hausmeister, etc. Die Nebenkosten
müssen Sie monatlich im Voraus zahlen.
Kaution
Als Sicherheit darf Ihr Vermieter eine Kaution verlangen, deren
Höhe im Mietvertrag ausgewiesen ist. Die Kaution darf dabei nicht
höher als drei Monats-Kaltmieten (ohne Nebenkosten) sein. Zudem haben
Sie als Mieter das Recht, die Kaution ab Beginn des Mietverhältnisses
in drei monatlichen Raten zu zahlen. Der Vermieter muss das Geld zum üblichen
Zinssatz anlegen. Liegen beim Auszug keine Ansprüche gegen den Mieter
vor, erhalten Sie Ihr Geld verzinst zurück.
Sonstige Kosten
- Strom und Gas: Vorauszahlung direkt an den Versorger
- Telefon und Internet
- Rundfunkgebühren
- Makler-Provision (Courtage): nicht mehr als zwei Monats-Kaltmieten
- Ablöse: an den Vormieter für Einrichtungen, z.B. Küche.
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