Geld verdienen
Jobben in Maßen
Wenn Ihr Taschengeld für das neue Handy nicht reicht, können Sie es mit Nebenjobs aufbessern. Dabei müssen Sie das Jugendschutz-Gesetz und die Regeln des Finanzamts beachten.

Erst die Schule, dann die Arbeit
Eigenes Geld verdienen klingt gut. Aber bitte übertreiben Sie es nicht. Denn Schüler ab 13 Jahre dürfen täglich nur zwei Stunden arbeiten. Allerdings nicht zwischen 18 und 8 Uhr und weder vor noch während des Unterrichts. Ab 15 können es 20 Arbeitstage im Jahr zusätzlich zu den 2 Stunden täglich sein. Wenn Sie 18 Jahre alt sind, dürfen Sie sogar zusätzlich 50 Tage arbeiten. Aber nur in den Ferien, die Wochenenden sind tabu. Ihre Eltern müssen mit dem Nebenjob einverstanden sein.

Gesetzliche Regeln beachten
Erlaubt sind leichtere Tätigkeiten, wie etwa Prospekte austragen, Nachhilfe geben oder Babysitten. Der Job darf Ihre Gesundheit nicht gefährden und muss Ihnen genug Zeit für die Schularbeiten lassen. Gut für Ihr Portmonee: Die Jobs sind frei von Sozial-Abgaben und Steuern. Also Brutto gleich Netto. Nur wenn Sie über 7.664 Euro pro Jahr verdienen, müssen Sie Steuern zahlen.

Behalten Sie das Kindergeld im Auge
Sollten Sie mehr als 8.600 Euro im Jahr verdienen, gefährden Sie das Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten. Auch den Kinder-Freibetrag oder Zulagen können Ihre Eltern verlieren. Erkundigen Sie sich beim Finanzamt, ob es mehr für die ganze Familie bringt, wenn Sie weniger verdienen.
Ihr Gehalt lassen Sie sich auf Ihr Konto überweisen. Geld abheben oder mit VR-BankCard bezahlen geht dann ganz einfach.


Die AOK-Jugendseite mit vielen Infos im Archiv
Vom erfolgreichen Nebenjob bis zum eigenen Unternehmen