| Rechtzeitig
drum kümmern
Von den Kosten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit pro Jahr
maximal 260 Euro. Dafür müssen Sie sich dort als arbeitssuchend
melden. Ganz wichtig: Sie müssen die Erstattung beantragen, bevor
Sie das Geld ausgeben. Die Quittungen heben Sie natürlich auf, um
sie später vorzuweisen. Studierende können sich übrigens
bereits drei Monate vor Ihrem Abschluss als arbeitssuchend melden und
profitieren dann auch von der Finanzspritze der Agentur.
Arbeitgeber übernimmt Fahrtkosten
Haben Sie die erste Hürde geschafft und eine Einladung zum Vorstellungs-Gespräch
erhalten, dann bleiben Sie auch nicht auf den Kosten sitzen. Ihr potentieller
Arbeitgeber muss nämlich Ihre Reisekosten übernehmen, egal ob
er Sie einstellt. Trotzdem sollten Sie sich vorher bei der Firma erkundigen,
ob das in Ordnung geht und bei Bedarf auch eine Übernachtung drin
ist.
Gespräch mit Berufs-Berater bringt Geld
Wenn Sie sich unaufgefordert bei einem Unternehmen vorstellen, muss die
Firma natürlich keine Kosten übernehmen. Hier springt wieder
die Arbeitsagentur ein. Allerdings nur, wenn man vorher mit seinem Berufsberater
geklärt hat, in welcher Höhe die Agentur Ihre Kosten übernimmt.
Hinweise
der Bundesagentur für Arbeit
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