| Arbeitgeber
garantiert die Leistung
Unterstützungs-Kassen unterliegen keiner staatlichen Finanz-Aufsicht
und sind frei in der Anlage ihres Vermögens. So dürfen sie beispielsweise
Kapital an beteiligte Unternehmen ausleihen. Ähnlich wie bei der
Direkt-Zusage garantieren Sie als Arbeitgeber die zugesagten Leistungen.
Gegen die damit verbundenen Risiken können Sie sich mit einer Rückdeckungs-Versicherung
absichern.
Ihre Vorteile
- Bilanzneutral
- Bei Entgelt-Umwandlung sparen Sie noch bis 2008 Sozialversicherungs-Beiträge
- Mitarbeiter können mehr als vier Prozent ihres Gehalts steuerfrei
umwandeln
- Keine Sozialabgaben, wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge finanzieren
Zusammen mit unseren Partnern im genossenschaftlichen FinanzVerbund bieten
wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er stellt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren
Experten her.
R+V Unterstützungskasse: Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter
Unternehmen (VGU) e.V.
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