| Neuer Weg der
betrieblichen Altersversorgung
Pensionsfonds gibt es in Deutschland erst seit 2002. Sie unterliegen
der staatlichen Finanz-Aufsicht, können ihr Vermögen aber frei
am Kapitalmarkt anlegen. Die Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch
auf die zugesagten Leistungen gegen den Pensionsfonds.
Ihre Vorteile
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgelt-Umwandlung mit Möglichkeit
der Riester-Förderung ist erfüllt
- Beitrags-Zusage mit Mindestleistung möglich
- Bilanzneutral
- Kein Versorgungs-Risiko, Ansprüche des Arbeitnehmers richten
sich unmittelbar gegen die Pensionskasse
- Bei Entgelt-Umwandlung sparen Sie noch bis 2008 Sozialversicherungs-Beiträge
Zusammen mit unseren Partnern im genossenschaftlichen FinanzVerbund bieten
wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er stellt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren
Experten her.
R+V Pensionsfonds: bietet risikofreudigeren Kunden Chancen auf höhere
Renditen
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